Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland im April 1998 kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt wie bisher über das bestehende Netz. Die Stadtwerke Scheinfeld garantieren allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dies geschieht auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und der jeweils gültigen Verbändevereinbarungen für Strom.
Die folgenden Angaben dienen nur zur Information. Für den Fall einer beabsichtigten Netznutzung gelten ausschließlich die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses schriftlich vorgelegten Verträge, Preisblätter und allgemeinen Bedingungen. Bei Fragen zur Netznutzung bzw. zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.